Biozid Deklaration

Aktive Wirkstoffe

Zur Herstellung unserer Rohstoffe aus Kunststoff wie Masterbatches und Compounds, verwenden wir verschiedene Biozide Wirkstoffe, die den lokalen regulatorischen Anforderungen der Länder, die wir beliefern, entsprechen.

 

Europa

Die Anforderungen der EU-Verordnung EU Nr. 528/2012 (BPR) wurden für Produkte in der EU und der Schweiz erfüllt. Alle Wirkstoffe die Impromat Sàrl einsetzt, enthalten nur Wirkstoffe von Lieferanten, die gemäß Artikel 95 der Verordnung EU Nr. 528/2012 für den spezifischen Verwendungszweck (Produkttyp) in der Liste aufgeführt sind.

 

Vereinigte Staaten von Amerika (USA)

Alle Anforderungen der EPA wurden für die eingesetzten Wirkstoffe in den USA durchgeführt und erfüllt.

 

Kennzeichnung der Verpackung

In Bezug auf die Kennzeichnung von Verpackungen mit Angaben wie «antiviral», «antibakteriell» oder «anti-virus», bitten wir Sie, sich über die örtlichen Vorschriften in Ihrem Land zu informieren. Der folgende Link kann Ihnen dabei helfen:

https://echa.europa.eu/support/helpdesks